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Betriebliche Krankenversicherung geldwerter Vorteil

Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge für eine betriebliche Krankenversicherung stellen aus finanzrechtlicher Sicht immer einen geldwerten Vorteil dar. Dieser Begriff bezeichnet Einnahmen, die der Arbeitnehmer nicht in Geld erhält sondern als Sach- oder Naturallohn bzw. Vergünstigung. Damit wird der Sachbezug zum eigentlichen Arbeitsentgelt hinzugezählt und versteuert.

Betriebliche Krankenversicherung geldwerter Vorteil statt Lohnerhöhung

Die Regelung, einen Sachbezug statt Geld zu erhalten, verschafft jedoch sowohl dem Arbeitnehmer wie auch dem Arbeitgeber viele Vorteile. Wird beispielsweise über eine betriebliche Krankenversicherung geldwerter Vorteil gewährt, so sparen alle Beteiligten Lohnsteuer und Sozialabgaben. Die Steuern und Abgaben fallen schließlich für einen Sachlohn wesentlich geringer aus als etwa für eine reguläre Lohnerhöhung. In vielen Firmen ist das Budget für Gehaltserhöhungen gedeckelt, so dass Belohnungsanreize und Motivationsmaßnahmen für Mitarbeiter auf einem anderen Weg erfolgen müssen. Der Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung zählt zu diesen Maßnahmen, die einerseits Steuern und Abgaben sparen hilft, andererseits aber auch den Mitarbeitern ein Benefit ermöglicht.

Betriebliche Krankenversicherung geldwerter Vorteil – Pluspunkte auf einen Blick

  • Niedrigere Steuern als bei einer regulären Lohnerhöhung
  • Steuersparmöglichkeiten
  • Gezahlte Steuern können u.U. als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden
  • Hohe Motivation der Mitarbeiter durch Gesundheitsleistungen
  • Effektives Instrument, um Mitarbeiter an sich zu binden

Betriebliche Krankenversicherung geldwerter Vorteil – Steuersparmöglichkeiten

Da für eine betriebliche Krankenversicherung geldwerter Vorteil eingeräumt wird und die Beiträge für betriebliche Gesundheitsleistungen staatlich gefördert werden sollen, ergeben sich einige Steuersparmöglichkeiten. So können die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung etwa

  • als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden,
  • gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG pauschal versteuert (und ebenfalls als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden),
  • sowie nach § 8 Abs. 2 S. 9 EStG als Sachwert gesehen, der mit einem monatlichen Freibetrag in Höhe von 44,- Euro geltend gemacht werden kann.

Ein betriebliche Krankenversicherung geldwerter Vorteil bringt allen Beteiligten letztendlich einen höheren Nutzen als es eine Bonuszahlung oder eine Lohnerhöhung durch die Besteuerung sowie die Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben in vielen Fällen vermag.

Wichtige Neuregelung zur steuerlichen Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung