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Betriebliche Krankenversicherung Definition

Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen immer mehr Leistungen streichen und Ärzte beispielsweise wichtige Vorsorgeuntersuchungen nur noch als selbst zu zahlende IGeL-Leistungen anbieten können, gewinnen private Krankenzusatzversicherungen immer mehr an Bedeutung. Eine Möglichkeit, in den Genuss einer solchen zu kommen, ist die betriebliche Krankenversicherung.

Betriebliche Krankenversicherung Definition allgemein

Die allgemeine betriebliche Krankenversicherung Definition charakterisiert diese Form der privaten Gesundheitsvorsorge als arbeitgeberfinanzierte Gruppenversicherung. Die bKV ist in der Lage, sehr gute Leistungen zu einem sehr geringen Preis anzubieten. Dies ist nur über eine Art „Mengenrabatt“ möglich, der zustande kommt, wenn viele Mitarbeiter aus einer Firma über eine bestimmte betriebliche Krankenversicherung abgesichert sind. Die Beiträge zur bKV zahlt in der Regel der Arbeitgeber, etwa als Belohnung oder Anreiz für gute Leistungen der Arbeitnehmer.

Betriebliche Krankenversicherung Definition verschiedener Angebote

Es gibt zahlreiche Angebote für eine betriebliche Krankenversicherung. Da ist für jeden etwas dabei: Zahnersatz-, Sehhilfen-, oder Reisekrankenversicherung, eine Versicherung für alternative Heilmethoden oder besondere Vorsorgeuntersuchungen, ja sogar die Möglichkeit für den Aufbau einer Betriebssportgruppe findet sich im Leistungskatalog vieler Versicherungsgesellschaften. Neben den genannten Möglichkeiten gibt es noch zahlreiche weitere Angebote einer betrieblichen Krankenversicherung.

Betriebliche Krankenversicherung Definition als Sachbezug

In der Regel gelten die Beiträge zu einer durch den Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Krankenversicherung finanzrechtlich gesehen als geldwerter Vorteil. Daher müssen darauf sowohl Steuern als auch Sozialabgaben entrichtet werden. Jedoch besteht die Möglichkeit, vor dem zuständigen Finanzamt eine betriebliche Krankenversicherung Definition als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 S. 9 Einkommenssteuergesetz sowie § 3 Abs. 1 S. 4 der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu beantragen. Bis zu einem Betrag von 44,- Euro je Mitarbeiter und Monat müssen weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Sollte sich dieser Freibetrag als nicht ausreichend erweisen, so kann noch eine betriebliche Krankenversicherung Definition zur Versteuerung als Pauschalbetrag nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz angestrebt werden. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber, sogenannte sachbezogene Leistungen bis zu einer Grenze von 1000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr gering versteuern zu lassen. Zudem entfallen auch bei dieser Möglichkeit die Beiträge zu den Sozialversicherungen.

Wichtige Neuregelung zur steuerlichen Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung