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Betriebliche Krankenversicherung Anbieter

Arbeitgeberfinanzierte Krankenversicherungen sind in anderen Ländern, vor allem in den USA, schon lange Normalität. Dort gelten sie als Pluspunkt für den anbietenden Arbeitgeber und machen das Unternehmen für qualifizierte Fachkräfte interessanter. In Deutschland steckt die betriebliche Krankenversicherung hingegen noch in den Kinderschuhen, allerdings wird ihr zukünftig eine ähnlich große Bedeutung zukommen wie heute der betrieblichen Altersvorsorge.

Betriebliche Krankenversicherung Anbieter

Mit die ersten betriebliche Krankenversicherung Anbieter waren die Allianz Private Krankenversicherungen (APKV) sowie die Württembergische Krankenversicherung, die beide seit dem 5. April 2012 entsprechende Angebote in ihrem Leistungskatalog führen. Im Laufe des Jahres 2012 folgten weitere PKV mit entsprechenden Tarifen nach. Zu den betriebliche Krankenversicherung Anbieter zählen mittlerweile etwa auch die Signal Iduna, Debeka, CSS, die Ergo-Versicherungsgruppe sowie die Hallesche Krankenversicherung und die Gothaer Krankenversicherung. Das sind jedoch noch längst nicht alle Anbieter auf dem neuen Wachstumsmarkt der betrieblichen Krankenversicherung. Insgesamt gibt es mittlerweile mindestens 15 betriebliche Krankenversicherung Anbieter in Deutschland und weitere werden mit Sicherheit folgen.

Anbieter

Betriebliche Krankenversicherung Anbieter Vergleich kann sich lohnen

Die verschiedenen betriebliche Krankenversicherung Anbieter führen zum Teil sehr unterschiedliche Tarife mit divergierenden Preisen und Leistungen. Daher ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe zu nehmen und verschiedene Anbieter genau miteinander zu vergleichen. Dabei lässt sich nicht nur viel Geld sparen, auch ein detaillierter Überblick über die verschiedenen Angebote stellt sicher, den optimalen Leistungskatalog zum bestmöglichen Preis zu erhalten. Bei der Höhe des Beitrages sollte darauf geachtet werden, die gesetzlichen Freigrenzen in Höhe von 44,- Euro pro Mitarbeiter und Monat für einen Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 S. 9 Einkommenssteuergesetz bzw. in Höhe von bis zu 1000,- Euro je Mitarbeiter und Jahr als Pauschalversteuerungsbetrag im Rahmen eines sachbezogenen Vorteils nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz nicht zu überschreiten. Anderenfalls müssen auf die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sowohl Steuern als auch Sozialabgaben entrichtet werden. Allerdings bewegen sich die meisten Angebote für eine betriebliche Krankenversicherung durchaus in diesem Rahmen.

Marktübersicht

Marktübersicht betriebliche Krankenversicherung Anbieter

Wichtige Neuregelung zur steuerlichen Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung