Betriebliche Krankenversicherung Debeka
Durch die Begrenzung der Kassenleistungen bei Zahnersatz, durch den Leistungswegfall bei Brillen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind Ergänzungsversicherungen sehr wichtig. Zusätzlich fallen Zuzahlungen an, z. B. bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie bei Krankenhausbehandlung. Für ambulante Naturheilkunde durch Ärzte zahlt die Krankenkasse nur vereinzelt und für Heilpraktikerbehandlung sieht die gesetzliche Krankenkasse überhaupt keine Leistungen vor.
Speziell für gesetzlich Versicherte bietet die Debeka Versicherung bedarfsgerechte und preiswerte Ergänzungsmöglichkeiten, die zum Teil auch miteinander kombiniert werden können.