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Betriebliche Krankenversicherung Württembergische

betriebliche Krankenversicherung WürttembergischeMit der betrieblichen Krankenversicherung der Württembergischen unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter beim Aufbau ihrer Gesundheitsvorsorge und profitieren dabei selbst nicht nur von steuerlichen Vorteilen.

Sie als Arbeitgeber schließen für Ihre Mitarbeiter mit der Württembergischen Krankenversicherung AG einen Kollektivvertrag zur betrieblichen Krankenversicherung ab. Sie entscheiden, welche Bausteine der Gesundheitsvorsorge Sie welchen Mitarbeitern anbieten möchten. Versicherungsnehmer ist der Mitarbeiter und die versicherte Person ist der Arbeitgeber.

  • Familienangehörige (auch Kinder bis 25, falls Kindergeld¬ bezug) können ebenfalls mitversichert werden
  • bei Ausscheiden aus dem Unternehmen oder Kündigung des Kollektivvertrags durch den Arbeitgeber wird der bestehende Versicherungsschutz automatisch und ohne Gesundheitsprüfung auf gleiche Tarife außerhalb der betrieblichen Krankenversicherung und Eigenfinanzierung umgestellt
  • bei Abschluss des Kollektivvertrags kann nur dann auf eine Gesundheitsprüfung für die Mitarbeiter verzichtet werden (mit Ausnahme bestimmter Tarife), wenn ein einheitlicher Versicherungsbeginn und ein einheitlicher Versicherungsschutz vereinbart werden
  • Untergruppen innerhalb der Firma, wie zum Beispiel Führungskräfte, leitende Angestellte, Angestellte Innen-/ Außendienst etc. sind – sofern die Gruppengröße mindestens 5 Arbeitnehmer beträgt – möglich
  • die Anmeldung neuer Mitarbeiter muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen (2 Monate nach Ablauf der Probezeit)