Arbeitnehmerfinanzierte Betriebliche Krankenversicherung
In einem Gruppenvertrag, welchen der Arbeitgeber mit dem entsprechenden Versicherer zur betrieblichen Krankenversicherung schließt, können auch Ihre Familienangehörigen (Ehepartner bzw. Kinder) mitversichert werden. Die Beiträge zahlen Sie dabei selbst, versicherte Person ist Ihr Familienangehöriger. Bei einer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung müssen Ihre Angehörigen zwar Gesundheitsfragen beantworten, dennoch profitieren sie von den günstigen Konditionen des zwischen Arbeitgeber und Versicherer geschlossenen Gruppenvertrages.