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Betriebliche Krankenversicherung: Und was ist mit der Steuer?

22. Mai, 2013

Betriebliche Krankenversicherung Steuer

Immer mehr Unternehmer lassen sich von den Vorteilen einer betrieblichen Krankenversicherung überzeugen. Tatsächlich ist die zusätzliche medizinische Versorgung in den Augen vieler Arbeitnehmer heutzutage deutlich mehr wert als eine klassische Gehaltserhöhung oder ein einmaliger Bonus. Denn die Arbeitnehmer erhalten somit Zugang zu Leistungen, die ihnen andernfalls womöglich nicht zur Verfügung stünden:

  • Es gibt kein Mindesteinkommen für die betriebliche Krankenversicherung.

  • Die sonst bei den privaten Kassen üblichen lästigen Gesundheitsprüfungen vor dem Eintritt entfallen entweder ganz oder werden zumindest sehr stark vereinfacht.

  • In vielen Fällen können Familienangehörige zu denselben günstigen Konditionen mitversichert werden.

  • Zahlreiche Versicherer sichern das Fortbestehen des günstigen Zusatzangebots auch nach dem Verlassen des Unternehmens zu.

Die Folge: Der Arbeitgeber gewinnt an positivem Image. Das Angebot der betrieblichen Krankenversicherung stellt für die Arbeitnehmer einen echten Mehrwert dar; sie werden dadurch für das Unternehmen gewonnen, dauerhaft motiviert und langfristig gebunden.

Aber auch steuerlich gesehen lohnt sich die betriebliche Krankenversicherung:

  • Der Arbeitgeber kann die durch ihn geleisteten Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzen, solange sie eine Höhe von 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat nicht überschreiten.

  • Für den Arbeitnehmer gelten die Beiträge nicht als Einkommen, er muss also keine Steuern und Sozialabgabendafür zahlen.

Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt deutlich den – vor allem auch den steuerlichen Vergünstigungen geschuldeten – deutlichen finanziellen Vorteil einer betrieblichen Krankenversicherung gegenüber einer Lohnerhöhung:

Angenommen, der Arbeitgeber entscheidet sich für einen Tarif, der ihn pro Mitarbeiter und Monat 15 Euro kostet. Für diesen Preis kann er durchaus schon attraktive Leistungen mit dem Versicherer vereinbaren, zum Beispiel:

  • Zahnersatz

  • Sehhilfen

  • homöopathische Behandlung

  • Chefarztbehandlung

  • Heilpraktikerbehandlungen

Würde er einem 40jährigen, unverheirateten, zur Kirche gehörigen Arbeitnehmer in Sachsen, der sonst brutto 2000 Euro verdient hat, nun monatlich 2015 Euro zahlen, dann würde das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers tatsächlich nur um 7,95 Euro steigen – ein Betrag, der den Namen Gehaltserhöhung kaum mehr verdient. Mit der betrieblichen Krankenversicherung hingegen wird dem Arbeitnehmer eine zusätzliche Gesundheitsvorsorge geboten, die dieser durchaus als Zeichen der Fürsorge und Wertschätzung verstehen wird.