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Betriebliche Krankenversicherung ist allen zugänglich

04. September, 2013

„Gesetzliche Krankenversicherung: Alte und Kranke werden benachteiligt“, so titelte in der vergangenen Woche die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) – und lieferte dann einen erschreckenden Bericht darüber, wie aufgrund des steigenden Erfolgsdrucks mittlerweile auch in den gesetzlichen Krankenkassen bedeutende Unterschiede zwischen alten und jungen, kranken und gesunden Mitgliedern gemacht werden.

Was bislang gern den privaten Kassen unterstellt wurde, nämlich dass sie sich die Mitglieder nach einem für sie möglichst geringen Kostenrisiko aussuchen würden, ist scheinbar längst auch bei den Gesetzlichen zu beobachten. So beschreibt die FAZ, dass etwa Vertriebsmitarbeiter nur dann Prämien erhalten, wenn sie einkommensstarke und gesunde Neumitglieder anwerben. In Einzelfällen sollen Krankenkassenmitarbeiter sogar versucht haben, die für die Kasse zu teuer gewordenen chronisch kranken Mitglieder per Telefon zur Kündigung zu bewegen.

 

Private Zusatzleistungen ohne Ansehen der Person

 

So manchem gesetzlich Versicherten dürfe angesichts solcher Berichte ein kalter Schauer über den Rücken laufen. Rücken die begehrten privaten Zusatzleistungen damit endgültig in unerreichbare Ferne?

 

Nein. Es gibt eine Möglichkeit, für Arbeitnehmer den Zugang zu den Leistungen einer privaten Krankenkasse zu ermöglichen: die betriebliche Krankenversicherung.

 

Das Konzept besteht darin, dass der Arbeitgeber einen – in der Regel äußerst günstigen – Gruppentarif für seine Angestellten abschließt. Welche Leistungen er in die betriebliche Krankenversicherung einschließen möchte, kann er selbst bestimmen, im Idealfall sogar im Dialog mit seinen Mitarbeitern. Beliebte Module sind zum Beispiel

 

  • Zahnzusatzversicherungen
  • Kostenübernahmen für Sehhilfen
  • homoapathische Behandlungen
  • Chefarztbehandlung und/oder Einzelzimmer bei stationären Aufenthalten
  • zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen

 

Das Besondere dabei ist: Die Aufnahme der Arbeitnehmer erfolgt wirklich ohne Ansehen der Person. Wenn überhaupt eine Gesundheitsprüfung stattfindet, dann ist sie in der Regel stark vereinfacht. Die Einkommensverhältnisse spielen natürlich ebenfalls keine Rolle – schließlich zahlt in den meisten Fällen der Arbeitgeber die betriebliche Krankenversicherung (und kann die Beiträge anschließend als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen).

 

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass für viele Arbeitgeber die betriebliche Krankenversicherung inzwischen zu einem wichtigen Instrument der Personalpolitik geworden ist. Überdies profitieren oft auch die Familienangehörigen der Arbeitnehmer von diesem Angebot, denn viele Versicherungsunternehmen erlauben die Aufnahme der Angehörigen zu denselben günstigen Bedingungen. Kein Zweifel: Die betriebliche Krankenversicherung ist auf dem Vormarsch. Hier hat man, wie es scheint, die Zeichen der Zeit erkannt.