Modell |
- Grundlage ist der Abschluss eines KV-Gruppenvertrages zwischen dem Unternehmen und der Hanse Merkur
- AG ist VN und Beitragszahler
- AN ist VP
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- versichert wird ein eindeutig homogenes Kollektiv vollständig
- AG ist VN und zahlt die Beiträge
- AN ist VP
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- AG versichert alle seine MA bzw. eine objektiv definierte Gruppe im Rahmen einer Zusatzversicherung
- Beiträge für die MA zahlt der AG
- AG ist VN
- AN ist VP
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- Abschluss eines obligatorischen Kollektivrahmenvertrages mit Unternehmen, Vereinen, Verbänden etc.
- AN, Mitglieder etc. (=VP) werden zu einem definierten Tarif versichert
- Beitragszahlung übernimmt das Unternehmen, der Verein/Verband (=VN)
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- Grundlage ist der Abschluss eines obligatorischen Gruppen-/ Rahmenvertrages zwischen dem Unternehmen und der AXA
- AG ist VN und Beitragszahler
- AN ist VP
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- Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen AG und Barmenia in dem alle Einzelheiten zum GV-Vertrag geregelt sind
- AG übernimmt Beitragszahlung und ist VN; Tarifkombinationen werden durch ihn festgelegt
- AN ist VP
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- Gruppenversicherung für die gesamte Belegschaft ("Belegschaftsversicherung")
- Unternehmen ist VN und Beitragszahler
- AN ist VP
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- Gruppenversicherungsvertrag mit besonderen Tarifen
- VN ist der Arbeitgeber (Firma)
- AN ist VP
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- GV-Vertrag obligatorisch entweder für alle MA oder einen festumschriebenen Personenkreis (z.B. Führungskräfte, PKV-Versicherte)
- GKV-, Basistarif- und PKV-Versicherte
- Unternehmen (bzw. Verband/ Verein) ist VN + Beitragszahler
- AN/Mitglied ist VP
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- Abschluss einer betrieblichen Kranken-Zusatzversicherung für die Belegschaft
- Beitragszahler: AG (entspricht § 43 ff. VVG: Versicherung für fremde Rechnung)
- AN ist VP
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- Gruppenvertragskonzept hier: Obligatorische Absicherung aller Mitarbeiter
- AG = VN + Beitragszahler
- AN ist VP
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- Gruppenvertragskonzept hier: Obligatorische Absicherung aller Mitarbeiter des Betriebes bzw. der Gruppe
- AG = VN + Beitragszahler (auf Dauer, d.h. ohne zeitliche Begrenzung)
- AN ist VP
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- Gruppenvertragskonzept
- AG = VN + Beitragszahler
- AN ist VP
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Leistungen für ... |
Zahnersatz, bessere Unter-bringung im KH u. Chefarztbe-handlung nach Unfall, Sehhilfen, gesetzliche Zuzahlungen bei stationären Aufenthalten, Schutzimpfungen vor Auslandsreisen, Auslandsreise-KV mit weltweiter Gültigkeit,Verdienst-ausfall-Tarif mit KT ab 7. KW (4 Stufen wählbar)
à 3 Zusatzschutzvarianten
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Startportfolio:
Zahn, Stationär
Einführung weiterer Deckungskonzepte geplant: Vorsorge, Stationär, Reise, Sehhilfen, Alternativmedizin, KHT, Arzneimittel, KT
à 12 Module
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Startportfolio:
Vorsorge, Zahnersatz, Zahn-vorsorge/-behandlung, KT, Heilpraktiker, Sehhilfen, Reise
à 7 Module
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stationäre Heilbehandlung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kostenerstattung Sehhilfen, Heilpraktiker, Auslandsreise, Vorsorgetarif, KT, KHT, Pflegekosten- + Pflegetagegeldtarife
à mind. 13 Möglichkeiten
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FLEXMed:
Sehhilfen, Augenvorsorge, Heilpraktiker, Vorsorge, Zahnersatz, Prophylaxe, PZR, stationär komfort und ZBZ, Auslandsreise, Reiseimpfungen
à 13 Gesundheitsbausteine
FLEXMed Premium:
100% Restkosten ärztl. Behandlung, ambulante Operationen, Arznei-/Verbandmittel, gesetzl. Zuzahlungen, Psychotherapie, Krankentansporte, Vorsorge, Impfungen, Heil-/Hilfsmittel und Heilpraktiker (je 500€/VJ);
250 € Sehhilfen (alle 2 Jahre);
Wahlleistungen KH / ZBZ, + stat. Krankentransporte /
Zuzahlungen.
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Ambulante Vorsorgeunter-suchungen, Praxisgebühr, Seh-hilfen, Pauschalkrankengeld, Zahnbehandlung/prophylaxe, ZE (Verdoppelung GKV-Festzuschuss), ZE (prozentuale Erstattung) KH-Behandlungen, Urlaubsreisen à 7 Tarife
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Zahnersatz, Zahnbehandlung, Inlays, Ausland, Zuzahlungen KH, Zuschuss Sehhilfen, Heilpraktiker, Wahlleistungen ZBZ/EBZ + Chefarzt, Rooming-In, Ambulante Operationen, Krankengeld à mind. 4 Tarife
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ambulante + stationäre Ergän-zung, stationäre Ergänzung bei Unfall, Zahnergänzung, Pflegetagegeld à 7 Tarife
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Sehhilfen, Hörgeräte, sonstige Hilfsmittel, Vorsorge (+ Bonus), Heilpraktiker, Arznei- u. Verbandmittel, Heilmittel, Zahnbehandlung (+ Prophylaxe), Zahnersatz, Kur-TG, KHT, KT, Ausland, Krankenhaus, Unfall (stationär), Arbeitsunfall (stationär)
à mind. 16 Module
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Vorsorge, Zahn, Ausland, Heilpraktiker, Sehhilfen, Zu-zahlungen, Differenzkosten KH, Stationär (Unfall), Pflegetage-geld (nur bei vollstationärer Pflege); Krankentagegeld (nach 6 Wochen) à 8 Tarife
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Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker, kurzfristige Auslandsreisen à 5 Kernleistungen in einem Kompakttarif
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Zahnersatz, Implantate, Zahnbehandlung, Brille, Kur Ausland, große Hilfsmittel, Naturheilverfahren, Wahl-leistungen KH, KHT, Privatpatient beim Arzt/Zahnarzt à mind. 12 Tarife
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Zahnersatz, PZR, Sehhilfen, Vorsorge, Ausland, Heilpraktiker, Wahl-leistungen KH (ZBZ und EBZ), KT, Pflegetagegeld à mind. 10 Tarife
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versicherbarer Personenkreis |
- Mitarbeiter (Unternehmen)
- auch Ehegatten der Mitarbeiter sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 21. LJ, Lebenspartner nach LPartG (3 Monatsfrist)
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- Mitarbeiter (Unternehmen)
- Mitversicherung von Familienangehörigen möglich, aber nur fakultativ mit Gesundheitsprüfung
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- Mitarbeiter (Unternehmen inkl. Tochterfirmen) à unterschiedliche Tarifierungsgruppen möglich, z.B. leitende und nichtleitende Angestellte
- keine direkte Mitversicherung von Familienangehörigen (aber separat über fakultative Gruppenverträge möglich).
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- Mitarbeiter (Unternehmen); Mitglieder (Vereine, Verbände)
- Mitversicherung möglich für Ehe- oder Lebenspartner (häusliche Gemeinschaft), unterhaltsberechtigte Kinder
- nicht aber: ausscheidende VP à Fortführung des Versicherungsverhältnisses zu Bedingungen der EV
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FLEXMed:
- Mitarbeiter (Unternehmen)
- Mitversicherung von Familienangehörigen möglich, aber mit Gesundheitsprüfung
FLEXMed Premium:
- definierte Gruppe von Mitarbeitern (Führungskräfte, TOP-Mitarbeiter)
- Mitversicherung von Familienangehörigen möglich, aber mit Gesundheitsprüfung
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- Mitarbeiter (Unternehmen)
- Familienangehörige können mitversichert werden à EHE-/Lebenspartner, Kinder (bis zur Vollendeung des 27. LJ), zahlen die Beiträge aber selbst, separater Vertrag, nach einer Gesundheitsprüfung, AN wird VN
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- gesamte Belegschaft oder definierte MA-Gruppen (vollständig!)
- Mitversicherung von Familienangehörigen möglich, aber mit Gesundheitsprüfung
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- Mitarbeiter (Unternehmen): alle oder eine bestimmte Einheit, die z.B. eine zusätzliche Leistung des AG erhalten sollen
- Familienangehörige (Ehegatten, Kinder bis zur Vollendung des 21. LJ bzw. 27. LJ bei Schul- oder Berufsausbildung, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft) können mitversichert werden (aber nur in max. gleichem Umfang + generell nur innerhalb von 3 Monaten seit Firmeneintritt des MA)
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- Mitarbeiter
- nicht aber
- Familienangehörige, sonstige Mitarbeiter, Rentner (Tarife ZbKV / GV à AN-finanziert, aber auch ohne Gesundheitsprüfung)
- Ex-Mitarbeiter, EX-Familienangehörige (Tarife ZbKV / EV à AN-finanziert)
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- Mitarbeiter (Unternehmen)
- Familienangehörige können mitversichert werden, aber... Beiträge werden vom Arbeitnehmer gezahlt inkl. Gesundheitsprüfung
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- Mitarbeiter in unbefristetem Arbeitsverhältnis (einschl. Auszubildende, Firmeninhaber, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder)
- Ehegatten, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, Kinder (minderjährig bzw. in der Ausbildung bis max. 25. Lebensjahr)
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- Mitarbeiter (keine 400€-Kräfte)
- Familienangehörige (Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder - solange noch in Ausbildung) bei gleichem Versicherungsumfang und -beginn, ohne Gesundheitsprüfung
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- Mitarbeiter
- (zu "Familienangehörigen" momentan noch keine Angaben)
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Kalkulation der Beiträge |
- ohne Alterungsrückstellung d.h. nach "Art der Schadenversicherung"
- geschlechtsunabhängig /Unisexbeiträge
- altersabhängig
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- ohne Alterungsrückstellung d.h. nach "Art der Schadenversicherung"
- geschlechtsunabhängig /Unisexbeiträge
- altersunabhängig: 21-65 Jahre
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- ohne Alterungsrückstellung d.h. nach "Art der Schadenversicherung"
- geschlechtsunabhängig /Unisexbeiträge
- mit gängiger Altersgruppeneinteilung (große Altersklassen; bei KT 5 Jahresaltersklassen)
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- mit Alterungsrückstellung
- geschlechtsabhängig/ keine Unisexbeiträge
- altersabhängig
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Beide Tarifvarianten:
- ohne Alterungsrückstellung d.h. nach "Art der Schadenversicherung"
- geschlechtsunabhängig /Unisexbeiträge
FLEXMed:
FLEXMed Premium:
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- ohne Alterungsrückstellung d.h. nach "Art der Schadenversicherung"
- geschlechtsunabhängig /Unisexbeiträge
- altersunabhängig (Alter 16-67) - Unterschiede nur bei den Kindern und über 67-Jährigen
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- mit Alterungsrückstellung
- geschlechtsabhängig/ keine Unisexbeiträge
- altersabhängig
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- ohne Alterungsrückstellung d.h. nach "Art der Schadenversicherung"
- geschlechtsabhängig/ keine Unisexbeiträge
- altersabhängig: 10-Jahres-Sprünge (Ausnahme: 5-Jahres-Sprung ab Höchstaufnahmealter 65)
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- ohne Alterungsrückstellung d.h. nach "Art der Schadenversicherung"
- geschlechtsunabhängig /Unisexbeiträge
- altersunabhängig
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nicht bekannt
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- ohne Alterungsrückstellung d.h. nach "Art der Schadenversicherung"
- geschlechtsunabhängig /Unisexbeiträge
- altersabhängig
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- ohne Alterungsrückstellung d.h. nach "Art der Schadenversicherung"
- grds. geschlechtsunabhängig /Unisexbeiträge (bis auf Tarif NHF/ Naturheilverfahren)
- altersabhängig
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- ohne Alterungsrückstellung d.h. nach "Art der Schadenversicherung"
- grds. geschlechtsunabhängig /Unisexbeiträge (bis auf Tarif NHF/ Naturheilverfahren)
- altersabhängig: 3 Altersstufen
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Verzicht auf Gesundheits-prüfung (GP) |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja, durch Quotenregelung Verzicht auf RP auch bei kleineren + mittleren Firmen möglich |
Ja, beide Tarifvarianten |
Ja, unter der Voraussetzung, dass für mind. 90% der GKV-versicherten MA - bei einer Mindestanzahl von 20 VP - BusinessClass-Tarife vereinbart werden (Familienangehörige werden nicht mitgerechnet) |
Ja |
Möglich aber nicht bei KMU, sondern nur bei Firmen über 50 MA, aber abhängig von z.B.: Anzahl d. Hauptversicherten, ø-AU-Tage der Gruppe, versicherbaren Berufsgruppen |
Ja, auch Familienangehörige |
Ja |
Ja |
Ja, auch Familienangehörige |
Ja |
Wegfall der allgemeinen + besonderen Wartezeiten |
Ja, sofortiger Versicherungsschutz |
Ja, sofortiger Versicherungsschutz, auch für bereits eingetretene Leistungsfälle |
Ja, sofortiger Versicherungsschutz |
Ja, sofortiger Versicherungsschutz |
Ja, sofortiger Versicherungsschutz in beiden Tarifvarianten |
Ja, sofortiger Versicherungsschutz |
Ja, sofortiger Versicherungsschutz |
Ja, sofortiger Versicherungsschutz |
Ja, sofortiger Versicherungsschutz |
Ja, sofortiger Versicherungsschutz |
Ja, sofortiger Versicherungsschutz |
Ja, sofortiger Versicherungsschutz |
Ja, sofortiger Versicherungsschutz |
Ausschlüsse |
nicht bekannt |
Keine, Keine Ausschlussdiagnose, Mitversicherung von Vorerkrankungen, für bereits eingetretene Versicherungsfälle wird ab Versicherungsbeginn gezahlt. |
es werden keine Kollektive mit signifikantem Anteil problematischer Risiken hinsichtlich Gesundheitszustand, Berufstätigkeit oder Ähnliches (z.B. Berufsgruppe D nach AZL-Systematik, Zuschläge im Einzelgeschäft) versichert |
bestimmte Berufe, vor dem Versicherungsverhältnis eingetretene Erkrankungen + z.B.angeratene Untersuchungen/ Behandlungen sind über eine Ausschlussklausel vom Versicherungsschutz ausgenommen |
FLEXMed:
bei angeratenen bzw. laufenden Behandlungen sowie laufend behandlungsbedürftigen Erkrankungen
FLEXMed Premium:
bei Krebs, Herzinfarkt, Epilepsie, Multipler Sklerose, Diabetes, Bluterkrankheit, HIV-Infektion
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nicht bekannt |
nicht bekannt |
Liste "Nicht versicherbare Berufe" |
bei stationären Bausteinen wie: K und KH à Ausschluss akuter KH-Aufenthalte, KUR, KTà Ausschluss akuter Versicherungsfälle |
Ersatz fehlender Zähne und geplante zahnärztliche Maßnahmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, bestimmte Berufsgruppen |
nicht bekannt |
vom Vers.Schutz ausgenommen sind weiterhin: bereits begonnene o. konkret geplante KH-Aufenthalte, Zahn-/Paradontosebehandlungen, Kieferregulierung und Zahnersatzmaßnahmen |
nicht bekannt |
Weitere Absicherungs-konzepte / GV-Vertragskon-zepte im Angebot? |
Ja, Firmengruppenverträge
- alleinige Beitragszahlung durch den MA im Lastschriftverfahren
- Voll- und Zusatzversicherungen
- keine Unisexbeiträge
- Beispiel: tuevnord-hansemerkur.de
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bisher:
- Firmen-Gruppenverträge mit normalen GV-Tarifen + Alterungsrückstellung (kalkuliert nach Art der LV)
- bei AG-Finanzierung fest definierte Mindestkollektivgrößen
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Ja, fakultatives Gruppenvertragsgeschäft:
- AG schließt einen bKV-Gruppenvertrag ab
- AN kann sich und ggfls. seine Angehörigen zu vergünstigten Tarifen versichern.
- inkl. Gesundheitsprüfung
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Ja, zusätzlich zum obligatorischen AG-finanzierten Kollektivrahmenvertrag möglich:
- fakultativer Kollektivrahmenvertrag, (MA zahlt selbst)
- Kollektivrahmenvertrag für KKV (Klassen Einstieg, Komfort, Premium) inkl. kostenloser Patientenrechtsschutz + Servicekonzept
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Ja, angeboten werden neben der AG-finanzierten Lösung:
- AG-organisierte GV-Verträge (KKV, Zusatz- und Pflegevers.): persönlicher Gesundheitsschutz für den Mitarbeiter zu günstigen Konditionen; Mitarbeiter = VN + Beitragszahler
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- Firmen-Gruppenverträge mit normalen GV-Tarifen + Alterungsrückstellung (kalkuliert nach Art der LV)
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Ja, angeboten wird neben der AG-finanzierten Lösung:
- Rahmenvertrag zwischen AG - Central
- Beitragszahler ist der MA
- erforderlicher Mindestumfang (nach 1 Jahr) 5 neue Einzelverträge oder insg. 1.000 Euro MSB
- normale Gesundheitsprüfung
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Ja, neben der rein AG-finanzierten Lösung:
- AG + MA teilen sich die Beitragszahlung zu festgelegten Anteilen
- alleinige Beitragszahlung durch die MA
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Ja, zusätzlich zur Tarifserie bKV weitere Absicherungskonzepte:
- Tarife ZbKV / GV ohne Alterungsrückstellung (für Familienangehörige, sonst. Mitarbeiter, Rentner)
- Tarife ZbKV / EV mit Alterungsrückstellung (für ehemalige Mitarbeiter, Ex-Angehörige)
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- Ja, arbeitnermerfinanzierte bKV (i.d.R. für die Angehörigen): Beitragszahler = Arbeitnehmer; inkl. Gesundheitsprüfung; Familienangehörige profitieren dennoch von den günstigen Gruppenkonditionen
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Ja, zusätzlich zu Tarif Sorin weitere Absicherungen innerhalb des (Gesamt-) Firmenkonzepts möglich:
- Tarife mit Alterungsrückstellung (Voll- + Zusatzversicherung)
- Tarife ohne Alterungsrückstellung (Zusatzversicherung)
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Ja, Firmengruppenverträge (ebenfalls Firmenkonzept FIRMAprivat) z.B. mit AN-finanzierter Variante, hier aber Ausschluss bei 15 Hochrisikoerkrankungen, die bereits bei Vertragsschluss diagnostiziert oder schon behandelt wurden und ohne Wartezeiterlass. |
Ja, Firmengruppenverträge für MA + Familienangehörige, z.B. mit AN-finanzierter Variante (günstige Beiträge, auch keine Wartezeiten); Kollektivrahmenvereinbarungen; Firmen-Gruppen-Unfallversicherung) |
Besonderheiten |
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- Keine "Tarife", sondern Versicherungsschutz auf Leistungsarten-Ebene bonusmed.de
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- Arbeitnehmer-Hotline für den Leistungsfall
- Flexibles Bausteinsystem
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- bei einer dauerhaften Unterschreitung der geforderten Mindestbeteiligung (20 VP innerhalb eines Jahres) ist eine Kündigung des Rahmenvertrages nicht auszuschließen.
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FLEXMed:
- Flexible Zusammenstellung des Leistungspaketes, auch innerhalb der Bausteine
FLEXMed Premium:
- Beitragsfreiheit: bei Elternzeit, Pflegezeit, langfristiger Arbeitsunfähigkeit
- Beitragsrabatt für unter 40-Jährige bei durchgeführter Einstellungsuntersuchung
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- weniger Flexibilität durch Versicherung aller MA in einheitlichem Tarif
- eigenes Internet-Portal inkl. Beitragsrechner
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- weniger Flexibilität durch Versicherung aller MA in einheitlichem Tarif
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- weniger Flexibilität durch Versicherung aller MA in einheitlichem Tarif
- neu hinzukommende Mitarbeiter können innerhalb von 6 Monaten ab Arbeitsbeginn zu gleichen Konditionen in den Vertrag einsteigen
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- Flexibles Bausteinsystem:
- mit unterschiedlichen Tarifstufen (verschiedene Höchsterstattungsgrenzen)
- 100% Kostenerstattung
- PKV-Versicherte sind ebefalls versicherungsfähig
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- grundsätzliche Risikoprüfung der Berufsgruppe (Einschätzung vorab)
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- Tarif Sorin ist eingebettet in ein sehr umfangreiches Gesamt-Firmenkonzept der R+V (3-stufig) erhöht Auswahl / Flexibilität im Firmengeschäft
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- Einschluss aller 15 Hochrisikoerkrankungen, auch wenn deren Behandlung zu Beginn des Vers.Verhältnisses bereits andauert (z.B. Aids, Multiple Sklerose etc.) nur bei den Mitarbeitern
- bei den Stationärtarifen (SG2F, SG1F) werden die mtl. Beiträge derzeit ab Alter 66 um eine Sofortüberschussbeteiligung i.H.v. 15 % vermindert.
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nicht bekannt |