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Rückblick nach Steuerreform: Betriebliche Krankenversicherung bleibt attraktiv

04. August, 2014

Reform der betrieblichen Krankenversicherung 2014: Nachteile für Arbeitnehmer?

Nach der Reform in der steuerlichen Bewertung der betrieblichen Krankenversicherung Anfang des Jahres waren Befürchtungen aufgekommen, steuerliche Nachteile für die Arbeitnehmer könnten auftreten.
Hintergrund: Die Veränderung der Leistungsbewertung der Zahlungen in die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Bisher galten die Leistungen für die bKV als Sachlohn und genossen steuerliche Vorteile. Seit Januar gelten die Leistungen als Barlohn und werden voll versteuert. Der bis dahin gültige Steuerfreibetrag bis zur Höchstgrenze von 44 Euro für Zahlungen durch den Arbeitgeber entfällt mit der neuen Regelung. Die Versicherer befürchteten Einschnitte für die Abschlüsse in der betrieblichen Krankenversicherung. Einige Gesellschaften reduzierten ihr Angebot oder stellten es sogar ein.

Überraschendes Ergebnis nach den ersten Monaten: Betriebliche Krankenversicherung bleibt attraktiv

Mitte des Jahres ziehen die Versicherer erste Bilanz der Entwicklung nach der Reform. Erstaunliches Ergebnis: Kaum wirkt die steuerliche Veränderung auf die Abschlüsse in der bKV. Überwiegend ziehen die meisten Arbeitnehmer die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung der steuerlichen Mehrbelastung vor. Rückblickend lässt sich in diesem Zusammenhang attestieren, dass die steuerlichen Vorteile (wegen der relativ geringen Höhe von maximal 44 Euro) auch vorher nicht ausschlaggebend für die Versicherung in einer betrieblichen Krankenversicherung gewesen sind. Vielmehr zählen Arbeitnehmer überwiegend auf:

  • besondere angepasste Leistungen für Versicherte der bKV
  • günstigere Konditionen, z.B. im Vergleich zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
  • Aufnahme ohne Wartezeiten
  • Übernahme vereinbarter Sonderleistungen
  • weitere Wirkungen auf bspw. verbesserte Behandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen
  • je nach Angebote weitere Vorteile.

Wie weiter in der bKV? Empfehlungen für Arbeitgeber

Die Ergebnisse legen nahe: Die betriebliche Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer nach wie vor ein beliebter Weg der Krankenversicherung. Die steuerliche Umwertung wirkt sich nicht gravierend aus. Kündigungen waren kaum zu verzeichnen, hingegen ein großer Rückhalt der Versicherten.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Die betriebliche Krankenversicherung bleibt ein gutes Argument für einen Standort und hilft, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Die Verhandlungen mit den Versicherern lohnen sich, wenn dabei günstige Vorteile für die Belegschaft entstehen. Auf Zuspruch kann ohne wesentliche Wirkung durch die gesetzliche Veränderung gezählt werden.