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Die betriebliche Krankenversicherung ist auf dem Vormarsch

17. April, 2013

Betriebliche Krankenversicherung

Immer mehr deutsche Unternehmen entdecken die Vorteile einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung für sich. Dabei sind die Arbeitnehmer durchaus nicht die alleinigen Nutznießer dieses innovativen Konzepts.


Betriebliche Krankenversicherung – die Idee

Die Idee ist an sich denkbar einfach: Eventuelle Versorgungslücken, die vor allem für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen entstehen, werde durch eine zusätzliche Versicherung ausgeglichen. Diese betriebliche Krankenversicherung zahlt in der Regel der Arbeitgeber, zum Beispiel anstelle einer Gehaltserhöhung.

Was kann eine betriebliche Krankenversicherung leisten?

Grundsätzlich lässt sich die betriebliche Krankenversicherung nach den Wünschen des Unternehmens – möglicherweise sogar in Absprache mit den zu versichernden Mitarbeitern – jeweils ganz individuell gestalten. Besonders gängige (und bei den Arbeitnehmern begehrte) Produkte sind:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Sehhilfen
  • Chefarztbehandlung
  • Einzelzimmer bei stationären Aufenthalten
  • homöopathische Behandlung

Aber auch anderes lässt sich mit den Versicherern vereinbaren. Denkbar sind zum Beispiel regelmäßige spezialisierte Präventions- und Entlastungsmaßnahmen für Mitarbeiter, die überwiegend sitzend oder stehend tätig sind.

Was macht die betriebliche Krankenversicherung für den Arbeitnehmer so attraktiv?

Zunächst einmal kostet die betriebliche Krankenversicherung den Arbeitnehmer nichts. Es handelt sich um eine reine Zusatzleistung des Arbeitgebers. Hinzu kommt, dass es sich oftmals um pauschalisierte Gruppenangebote handelt. Dadurch entfallen in vielen Fällen die sonst bei den privaten Krankenkassen üblichen Eintrittsuntersuchungen entweder ganz, oder sie werden zumindest stark vereinfacht. Damit kommen auch Menschen in den Genuss einer quasi privaten Krankenversicherung, die sonst vielleicht nicht oder nur zu einem viel höheren Tarif aufgenommen würden.

Und wie profitiert der Arbeitnehmer selbst von dieser Leistung?

Nach einem Urteil des BGH vom 14. April 2011 kann der Arbeitgeber die Beiträge für die betriebliche Krankenversicherung so wie andere Sachzuwendungen auch als Betriebsausgaben geltend machen und somit die Steuerlast für das Unternehmen senken. Diese Regelung gilt für Beiträge in einer Höhe von bis zu 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter. Dabei ist es jedoch so, dass aufgrund der Gruppenangebote die Tarife oft deutlich niedriger liegen. Schon für ungefähr 10 Euro pro Monat und Mitarbeiter können Arbeitgeber sich bei vielen Versicherern attraktive Leistungspakete zusammenstellen lassen. Die betriebliche Krankenversicherung wird also wesentlich preiswerter ausfallen als eine reguläre Gehaltserhöhung, zumal letztere immer auch Lohnnebenkosten verursacht. Abgesehen davon verhilft das Angebot einer zusätzlichen betrieblichen Krankenversicherung dem Arbeitgeber zu einer Verbesserung des Firmen-Image, was vor allem dann ins Gewicht fällt, wenn es darum geht, hoch qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen oder langfristig an das Unternehmen zu binden.