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BKK Gesundheitsreport: Bedarf an betrieblicher Krankenzusatzversicherung wird deutlich

13. Januar, 2014

Der Bundesverband der betrieblichen Krankenkassen (BKK) legt seit mehreren Jahrzehnten einen jährlichen Bericht vor, der darüber Auskunft gibt, wie viele krankheitsbedingte Fehltage die deutschen Arbeitnehmer zu verzeichnen hatten und aufgrund welcher Diagnosen. Für den Gesundheitsreport 2013 wurden die medizinischen Diagnosen und Verordnungen von 10,3 Millionen Versicherten ausgewertet – eine Menge, die für die Gesamtzahl der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen als repräsentativ gelten darf.

Es sind vor allem drei Tatsachen, die bei dem aktuellen Bericht ins Auge fallen:

  1. Die Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage hat seit 2006 beständig zugenommen (zuletzt um 0,3 Krankheitstage gegenüber dem Vorjahr).
  2. Die Hauptursachen für eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit sind Erkrankungen des Bewegungsapparates (mit großem Vorsprung), psychische Erkrankungen sowie Erkrankungen der Atemwege.
  3. Die Gründe für eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit decken sich fast vollständig mit denen für eine dauerhafte Berufsunfähigkeit. Das heißt, dieselben Krankheiten, die die aktiven Arbeitnehmer am häufigsten zu Hause bleiben lassen, führen auf lange Sicht dazu, dass sie gar nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.

Betriebliche Krankenzusatzversicherung auf diese Ergebnisse abstimmen

Die betriebliche Gesundheitsvorsorge wird also dringender denn je, wenn es darum geht, Krankenstände zu senken und Mitarbeiter möglichst lange im aktiven Berufsleben zu halten. Eine Möglichkeit ist, den Beschäftigten eine betriebliche Krankenzusatzversicherung anzubieten, die das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen sinnvoll ergänzt und deren Mitgliedern Leistungen zugänglich macht, die ansonsten den Privatpatienten vorbehalten sind. So ist es bei vielen Tarifen möglich, die Kostenübernahme für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen zu vereinbaren. Auch Heilpraktikerbehandlungen und zusätzliche Therapiemaßnahmen für den stationären und ambulanten Bereich können ausgehandelt werden, wobei sich diese mit Sicherheit auf die Ergebnisse des BKK-Berichts abstimmen lassen. Gerade bei orthopädischen Kranheitsbildern zeigen Präventivmaßnahmen oft sehr gute Ergebnisse. Der Arbeitgeber profitiert dabei von den günstigeren Gruppentarifen und kann außerdem bei einer Mitarbeiterzahl ab 20 und bei jährlichen Beitragszahlungen die pauschale Lohnbesteuerung nach § 40 EStG anwenden.