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Betriebliche Krankenzusatzversicherung Steuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) rechnet die Beiträge zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung zu den Sachzuwendungen. Für den Unternehmer bedeutet diese Regelung, dass bis zu einer Freigrenze von monatlich 44,- Euro je Mitarbeiter weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung allein zahlt und der Arbeitnehmer lediglich einen Versicherungsschutz, aber keine Geldzahlungen vom Arbeitgeber erwarten kann. Die Freigrenze in Höhe von 44,- Euro pro Mitarbeiter ist jedoch schnell ausgeschöpft. Weitere Alternativen, die betriebliche Krankenzusatzversicherung Steuer möglichst niedrig zu halten, sind wahlweise die Pauschal- oder die Individualversteuerung.

Betriebliche Krankenzusatzversicherung Steuer sparen durch Pauschalversteuerung

Soll die betriebliche Krankenzusatzversicherung Steuer pauschal entrichtet werden, so gibt es für den Arbeitgeber zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit bietet der §37b Einkommenssteuergesetz (EStG). Der Paragraf erlaubt es dem Arbeitgeber, die Sachzuwendungen an seine Arbeitnehmer bis zu einer Höhe von insgesamt 1.000 Euro im Jahr mit lediglich 30 Prozent pauschal zu versteuern. Allerdings ist der Arbeitnehmer aufgefordert, auf die Summe der Sachzuwendungen berechnete Sozialabgaben abzuführen. Die zweite Variante, die betriebliche Krankenzusatzversicherung Steuer einzusparen, benennt der § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Gemäß dieser Regelung legt das Betriebsstättenfinanzamt nach eingehender Prüfung eines Antrags auf pauschale Besteuerung den individuellen Steuersatz fest.

Um diese betriebliche Krankenzusatzversicherung Steuer nutzen zu können, müssen jedoch bestimmte Auflagen erfüllt werden:

  • Die Beiträge zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung werden jährlich gezahlt.
  • Es werden mindestens 20 Mitarbeiter versichert.
  • Maximal 1000 Euro je Mitarbeiter und Jahr können pauschal versteuert werden.

Diese betriebliche Krankenzusatzversicherung Steuer wird auf Grundlage eines Durchschnittsbetrages berechnet, der sich aus der mittleren Höhe der von den versicherten Mitarbeitern zu zahlenden Lohnsteuer ergibt. Die konkrete Höhe legt das Betriebsstättenfinanzamt fest.

Individualversteuerung

Eine weitere Möglichkeit, die betriebliche Krankenzusatzversicherung Steuer abzuführen, besteht in der sogenannten Individual- bzw. Nettobesteuerung. Dabei werden auf die Beiträge zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung anteilig Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichtet. Die Lohnsteuer sowie der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ist dabei vom Arbeitnehmer zu bezahlen, während der Arbeitgeber die Beiträge zur bKV übernimmt.

Wichtige Neuregelung zur steuerlichen Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung