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Betriebliche Krankenversicherung steuerliche Behandlung

Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung übernimmt in der Regel der Arbeitgeber. Daher hat der Arbeitnehmer einen sogenannten geldwerten Vorteil, den es zu versteuern gilt und für den auch Sozialversicherungsbeiträge in anteiliger Höhe fällig werden.

Betriebliche Krankenversicherung steuerliche Behandlung sehr unterschiedlich

Praktisch gesehen bedeutet dies, dass die Beiträge zur bKV als Nettolohn betrachtet und zum Bruttolohn hinzugerechnet werden. Doch auf der Grundlage geltender Gesetze und aktueller Rechtsprechung kann die betriebliche Krankenversicherung steuerliche Behandlung sehr verschieden ausfallen, ja bietet sogar zahlreiche Einsparmöglichkeiten im Hinblick auf zu zahlende Steuern und Sozialabgaben.

Betriebliche Krankenversicherung steuerliche Behandlung als Betriebsausgabe

So ist es beispielsweise möglich, gemäß § 4 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Betriebsausgaben anzusehen und diese vom Gesamtumsatz abzuziehen. Dies mindert die allgemeine Steuerlast des Unternehmens, da diese Ausgaben dann de facto von der Steuer abgesetzt werden können. Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber Vertragspartner ist und die Ausgaben betrieblich veranlasst sind.

Betriebliche Krankenversicherung steuerliche Behandlung als Sachwert

Nach gegenwärtiger Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs ist es möglich, Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sowohl lohnsteuer- als auch einkommensrechtlich wie Sachzuwendungen zu behandeln. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer gemäß Arbeitsvertrag aus der bKV lediglich einen Versicherungsschutz erwarten, aber keine Geldzahlung fordern kann. Werden die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Sachwert anerkannt, müssen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge darauf entrichtet werden. Die monatliche Freigrenze liegt derzeit bei 44,- Euro pro Mitarbeiter.

Betriebliche Krankenversicherung steuerliche Behandlung als Pauschalversteuerung

Ist die Freigrenze von 44,- Euro bereits ausgereizt, hat der Arbeitgeber noch die Möglichkeit, die Beiträge pauschal versteuern zu lassen. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet der § 40 Abs. 1 Nr. 1 des EStG. Die „sonstigen Bezüge“ können bis zu 1000 Euro je Mitarbeiter und Jahr pauschal versteuert werden, zudem entfallen die Beiträge zu den Sozialversicherungen.

Betriebliche Krankenversicherung steuerliche Behandlung im Überblick:

  • Individualversteuerung: Beiträge gelten als Nettolohn und müssen versteuert werden
  • Versteuerung als Betriebsausgabe
  • Versteuerung als Sachwert bis 44,- Euro je Mitarbeiter und Monat
  • Pauschalversteuerung bis 1000 Euro je Mitarbeiter und Jahr

Wichtige Neuregelung zur steuerlichen Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung