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Betriebliche Krankenversicherung Pauschalversteuerung

Wer seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun möchte, kann ihnen entweder das Gehalt erhöhen oder eine Bonuszahlung gewähren. In beiden Fällen entfallen auf diese Zahlungen jedoch sowohl Lohnsteuer als auch Beiträge zu den Sozialversicherungen. Arbeitgeber müssen damit rechnen, für eine Netto-Lohnerhöhung um beispielsweise 50,- Euro je Monat noch einmal mindestens genauso viel Geld für Abgaben auszugeben. Auf das Beispiel bezogen bedeutet dies: Um einem Mitarbeiter im Monat 50,- Euro extra zukommen zu lassen, muss der Arbeitgeber mindestens 100,- Euro ausgeben.

Betriebliche Krankenversicherung Pauschalversteuerung hilft Geld sparen

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung sehen sich Arbeitgeber nun in die Lage versetzt, ihren Mitarbeitern einen sachbezogenen Vorteil zu gewähren, ohne darauf noch einmal kräftig Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit Hilfe einer betrieblichen Krankenversicherung Steuern und andere Abgaben an den Staat zu sparen. Gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz (Estg) gibt es die Variante, auf die betriebliche Krankenversicherung Pauschalversteuerung anzuwenden. Dabei wird nicht mehr von jedem Mitarbeiter der individuelle Lohnsteuersatz abgezogen, sondern ein Durchschnittsbetrag, der sich aus der mittleren Höhe der von allen betroffenen Mitarbeitern zu zahlenden Lohnsteuer berechnet. Wie viel Lohnsteuer konkret gezahlt werden muss, legt das Betriebsstättenfinanzamt fest.

Betriebliche Krankenversicherung Pauschalversteuerung hilft auch Sozialabgaben sparen

Wenn die betriebliche Krankenversicherung Pauschalversteuerung gewählt wird, können die Sozialversicherungsbeiträge gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sogar gänzlich entfallen. Die betriebliche Krankenversicherung Pauschalversteuerung bietet damit zahlreiche Einsparmöglichkeiten. Um diese jedoch in vollem Umfang nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für die betriebliche Krankenversicherung Pauschalversteuerung:

  • Es werden mindestens 20 Mitarbeiter versichert.
  • Der Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung wird jährlich bezahlt.
  • Es können maximal 1000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter pauschal versteuert werden.

Um die betriebliche Krankenversicherung pauschal besteuern zu lassen, muss der Arbeitgeber einen Antrag beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt stellen. Dabei ist er verpflichtet, seinem Antrag eine detaillierte Berechnung des Lohnsteuerbetrages, den die versicherten Mitarbeiter im Durchschnitt zahlen, beizufügen. Die Berechnung des Pauschalbetrages erfolgt schließlich auf Grundlage des angegeben Durchschnittswertes.

Wichtige Neuregelung zur steuerlichen Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung