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Betriebliche Krankenversicherung Betriebsvereinbarung

Eine betriebliche Krankenversicherung birgt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer viele Vorteile. Die Beiträge für eine solche Police gelten jedoch als Sachzuwendung, die zum Bruttoverdienst hinzugerechnet werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, die bKV entweder individuell über einen Zusatz zum Arbeitsvertrag oder aber allgemeingültig über eine Betriebsvereinbarung vertraglich zu regeln. Anderenfalls können Sanktionen seitens des Finanzamtes oder der Krankenkasse drohen, schlimmstenfalls sogar bis hin zu einem Gerichtsverfahren wegen Insolvenzverschleppung.

Betriebliche Krankenversicherung Betriebsvereinbarung ist unumgänglich

Unter einer Betriebsvereinbarung versteht der Gesetzgeber einen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Betriebsrat, der verbindliche Regelungen für alle Mitarbeiter eines Betriebes festlegt. Eine betriebliche Krankenversicherung Betriebsvereinbarung kommt zustande, indem sich der Arbeitgeber sowie der gesamte Betriebsrat über die Einzelheiten verständigen und einigen sowie anschließend eine Urkunde aufsetzen, die für den Arbeitgeber einen normativen, d.h. zwingenden, Charakter hat. Dabei ist die Betriebsvereinbarung nur dann gültig, wenn sie schriftlich vorliegt und alle Mitglieder des Betriebsrats sowie der Arbeitgeber ihr zugestimmt haben. Im § 77 des Betriebsverfassungsgesetzes finden sich alle Regelungen zur Durchführung.

Betriebliche Krankenversicherung Betriebsvereinbarung Voraussetzung für steuerliche Vergünstigungen

Die Beiträge für eine betriebliche Krankenversicherung lassen sich günstig als Sachzuwendung bzw. pauschal gemäß § 40 Abs. 1 Einkommensteuergesetz versteuern. Voraussetzung für diesen staatlichen Bonus ist allerdings, dass eine betriebliche Krankenversicherung Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde. Für die betriebliche Krankenversicherung Betriebsvereinbarung sind Formvorschriften einzuhalten, die ebenfalls im § 77 Abs. 2 BetrVG geregelt sind. Eine Betriebsvereinbarung muss immer schriftlich festgehalten werden und wird vom Arbeitgeber sowie von einem vertretungsberechtigten Mitglied des Betriebsrats – meist dem Betriebsratsvorsitzenden – unterschrieben.

Betriebliche Krankenversicherung Betriebsvereinbarung Formvorschriften

Der Aufbau einer Betriebsvereinbarung gestaltet sich meist nach folgendem Muster:

  • Überschrift: Dieser muss den Begriff „Betriebsvereinbarung“ enthalten sowie die beteiligten Parteien, den Gegenstand sowie Ort und Datum.
  • Präambel oder Vorbemerkung: Ziele der Betriebsvereinbarung.
  • Geltungsbereich: Wer kommt in den Genuss welcher betrieblichen Krankenversicherung?
  • Aufzählung konkreter Maßnahmen
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens
  • Regelung zur Kündigung der Betriebsvereinbarung
  • Unterschriften

Wichtige Neuregelung zur steuerlichen Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung