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Betriebliche Krankenversicherung Beiträge

Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sind erheblich günstiger als die Aufwendungen für vergleichbare Tarife in der Individualversicherung. Dies ist – trotz entfallender Gesundheitsprüfung und hervorragender Leistungen – deshalb möglich, weil es sich hierbei um „Mengenrabatte“ handelt. Betriebliche Krankenversicherung Beiträge sind dementsprechend deshalb so günstig, weil eine Mindestanzahl von Mitarbeitern in demselben Tarif versichert werden müssen. Derselbe Grund macht es übrigens auch notwendig, im Falle eines Ausscheidens aus der Firma – und damit auch des Ausscheidens aus dem Gruppenvertrag – die Beiträge entsprechend anzupassen.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten bKV-Verträge ab einer Mindestanzahl von fünf Versicherten an. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um Mitarbeiter handeln, in vielen Fällen gelten die günstigen betriebliche Krankenversicherung Beiträge auch für Mitarbeiter und deren Familienmitglieder. Hat so beispielsweise ein kleiner Betrieb lediglich zwei oder drei Mitarbeiter, so können auch deren Ehe- oder Lebenspartner sowie die Kinder mit in den Vertrag aufgenommen werden. Andere Versicherer bieten günstige betriebliche Krankenversicherung Beiträge jedoch erst ab mindestens 10 oder sogar mehr zu versichernde Arbeitnehmer. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die betriebliche Krankenversicherung Beiträge umso günstiger ausfallen, je mehr Mitarbeiter einer Firma versichert werden. Viele Versicherungsunternehmen verlangen vor Abschluss einer Kleingruppen-Versicherung etwa doch eine Gesundheitsprüfung oder legen Wartezeiten fest.

Die betriebliche Krankenversicherung Beiträge berechnen sich aus dem durchschnittlichen Alter der versicherten Personen, wobei die Beiträge für Männer und Frauen gleich hoch sind. Da die Beiträge jedoch umso höher sind, je älter ein Versicherter ist und die Mitarbeiter einer Firma meist unterschiedlichen Jahrgängen angehören, wird aus den verschiedenen Altersgruppen das Durchschnittsalter berechnet und davon ausgehend der zu zahlende Beitrag bestimmt. Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sind u.a. auch deshalb so günstig, weil keine Altersrücklagen gebildet werden. Im Klartext bedeutet dies, dass die Kosten im Laufe der Jahre steigen und sich an den jeweils aktuellen Marktbedingungen anpassen können.

Dennoch verursachen die betrieblichen Krankenversicherung Beiträge keine hohen Kosten, da sie stets als Betriebsausgabe von der Steuer abzusetzen sind.

Wichtige Neuregelung zur steuerlichen Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung