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Betriebliche Krankenversicherung arbeitnehmerfinanziert

Eine betriebliche Krankenversicherung gewährt sowohl dem Arbeitgeber wie auch dem Arbeitnehmer viele Vorteile. Ein Vorteil besteht in der Flexibilität einer solchen Versicherung. Sie bietet verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung sowie auch die Chance, Familienangehörige günstig in einem privaten Krankenzusatztarif abzusichern. Ist eine betriebliche Krankenversicherung arbeitnehmerfinanziert, so genießt der Arbeitnehmer nicht nur den Versicherungsschutz, sondern auch vergünstigte Steuersätze.

Finanzierungsmodelle für eine betriebliche Krankenversicherung

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, eine betriebliche Krankenversicherung zu finanzieren. Neben dem üblichen Weg einer Arbeitgeberfinanzierung, kann die betriebliche Krankenversicherung arbeitnehmerfinanziert werden oder aber durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer gemeinsam. Alle Finanzierungen ermöglichen es den Beteiligten, die Beiträge von der Steuer abzusetzen oder Freibeträge geltend zu machen. Damit kann die betriebliche Krankenversicherung steuerliche Vorteile bieten, die mit einer Bonuszahlung oder einer Lohnerhöhung nicht möglich wären. Geldzahlungen haben immer die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben zur Folge, eine betriebliche Krankenversicherung kann jedoch als Sachwert oder Betriebsausgabe gerechnet werden und spart somit sowohl dem Unternehmen wie auch dem Arbeitnehmer selbst bares Geld. Soll die betriebliche Krankenversicherung arbeitnehmerfinanziert werden, muss dies jedoch im Vorfeld konkret geklärt und gegebenenfalls mit dem Betriebsrat abgesprochen werden. Unbedingte Voraussetzung ist zudem, diese Regelung als Zusatz zum Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung schriftlich festzuhalten.

Betriebliche Krankenversicherung arbeitnehmerfinanziert – Vorteile für die Familie

Wird die betriebliche Krankenversicherung arbeitnehmerfinanziert, kann auch die Familie in den Genuss einer günstigen gesundheitlichen Absicherung kommen. Zwar unterliegen Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder in der Regel der Pflicht zur Gesundheitsprüfung, doch fällt diese in den meisten Fällen nicht so streng aus wie es bei einem Individualvertrag der Fall wäre. Aus diesem Grund können auch Angehörige Versicherungsschutz erhalten, die bei einer Einzelfallprüfung Abstriche hätten in Kauf nehmen müssen bzw. aufgrund schwerer Vorerkrankungen überhaupt keine Krankenzusatzversicherung hätten abschließen können. Zwar sind die Familienbeiträge für die betriebliche Krankenversicherung arbeitnehmerfinanziert – d.h. sie werden aus dem eigenen Vermögen entrichtet – doch fallen sie zudem weitaus niedriger aus als bei einer privat abgeschlossenen Einzelversicherung.