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Auch bei Krankheit finanziell sorgenfrei: Das neue Krankentagegeld der Süddeutschen

17. Oktober, 2013

Wer krank ist, der erhält vom Arbeitgeber eine gesetzlich festgeschriebene Lohnfortzahlung. Wenn die Krankheit allerdings länger als sechs Wochen andauert, dann bekommen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen nur noch ein Krankengeld – das jedoch deutlich unter dem gewohnten Nettoeinkommen liegt: 90 Prozent vom Nettoeinkommen, von dem auch noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Nicht selten beträgt die Versorgungslücke dann mehrere Hundert Euro im Monat.

Das Angebot der SDK: Krankentagegeld im Rahmen einer betriebliche Krankenversicherung

Eine innovative Lösung für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer bietet nun die Süddeutsche Krankenversicherung: Arbeitnehmer können für ihre Angestellten ein zusätzliches Krankentagegeld vereinbaren und damit für eine Angleichung der Bezüge auch bei langer Krankheit sorgen. Für den erkrankten Mitarbeiter bedeutet dies, dass er seinen gewohnten monatlichen Betrag auch nach den gesetzlich vorgegebenen sechs Wochen in unveränderter Höhe weiter erhält.

Das neue betriebliche Krankentagegeld der SDK kann sowohl als arbeitnehmer- als auch als arbeitgeberfinanziertes Modell übernommen werden. In beiden Fällen profitiert das Unternehmen von den günstigen Gruppentarifen, während für den Arbeitnehmer die gefürchtete Gesundheitsprüfung häufig entfällt. Auch Wartezeiten sind nicht einzuhalten. Darüber hinaus verzichtet die SDK ausdrücklich auf das sonst übliche ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers. Und wenn der Arbeitnehmer die betriebliche Krankenversicherung selbst finanziert, dann sind sogar Krankschreibungen wegen bestehender Vorerkrankungen eingeschlossen, mit Ausnahme einer zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bereits festgestellten Arbeitsunfähigkeit.

Größtes Potenzial liegt bei der arbeitgeberfinanzierten bkv

Das größte Potenzial sehen die Experten der SDK jedoch im arbeitgeberfinanzierten Modell. Dieses wird von den Arbeitnehmern besonders gut akzeptiert – und bietet gleichzeitig eine attraktive Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung, dank derer beide Seiten Kosten sparen können. Neben dem neuen Krankentagegeld können bei der SDK im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung auch andere zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Zahnersatz oder eine bessere Versorgung bei stationären Heilbehandlungen vereinbart werden.